Ratgeber Meldepflicht
Nach dem Umzug in Berlin ummelden: Frist, Unterlagen, Bürgeramt
Wer in Berlin eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden. Dafür brauchen Sie einen Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung nach Paragraf 19 Bundesmeldegesetz; ein Mietvertrag ersetzt sie nicht. Die Anmeldung ist gebührenfrei, die Meldebestätigung gibt es beim Termin sofort.
- Frist: 14 Tage nach dem Einzug, geregelt in Paragraf 17 Absatz 1 BMG
- Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, der Mietvertrag genügt nicht
- Gebühr: keine, die Meldebestätigung erhalten Sie sofort
- Zuständig ist jedes Berliner Bürgeramt, nicht nur das im eigenen Bezirk
- Anmeldefrist14 Tage nach Einzug
- Gebühr im Bürgeramtkeine
- Bußgeldrahmenbis 1.000 Euro
Vierzehn Tage, gerechnet ab dem Einzug
Paragraf 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz sagt es knapp: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Berliner Serviceportal nennt dieselbe Frist als vierzehn Tage. Gezählt wird ab dem tatsächlichen Einzug, nicht ab dem Datum im Mietvertrag und nicht ab der Schlüsselübergabe.
Für Berlin ist die Meldebehörde das Bürgeramt. Zuständig sind alle Bürgerämter der Stadt, unabhängig davon, in welchem Bezirk die neue Wohnung liegt. Das ist praktisch, weil freie Termine nicht gleichmäßig verteilt sind: Wer in Pankow keinen Termin bekommt, kann in Spandau oder Treptow buchen und ist damit genauso rechtmäßig angemeldet.
Die Anmeldung kostet nichts. Die Bearbeitung erfolgt beim Vor-Ort-Termin sofort, Sie bekommen die Meldebestätigung noch am Schalter und die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises wird direkt aktualisiert. Für den Aufkleber mit der neuen Adresse auf dem Ausweisdokument brauchen Sie keinen zweiten Termin.
Die Wohnungsgeberbestätigung und was drinstehen muss
Nach Paragraf 19 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und den Einzug schriftlich zu bestätigen, und zwar innerhalb derselben Frist von zwei Wochen. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung überlässt, das ist meist der Vermieter, bei Untermiete der Hauptmieter. Ausstellen darf die Bestätigung nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person.
Paragraf 19 Absatz 3 zählt auf, was auf dem Papier stehen muss: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, und wenn dieser nicht der Eigentümer ist, zusätzlich der Name des Eigentümers; das Einzugsdatum; die Anschrift der Wohnung; die Namen aller meldepflichtigen Personen. Fehlt eine dieser vier Angaben, wird die Bestätigung am Schalter zurückgewiesen.
Ein häufiger Irrtum: Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Das steht ausdrücklich in den Berliner Hinweisen zur Dienstleistung. Bekommen Sie die Bestätigung nicht rechtzeitig, weil der Vermieter nicht reagiert, müssen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen; so sieht es Paragraf 19 Absatz 2 vor. Wer sich rechtzeitig meldet, steht dann nicht als säumig da.
Termin im Bürgeramt oder online mit BundID
Für den Weg ins Bürgeramt brauchen Sie einen Termin, das ausgefüllte Anmeldeformular und einen gültigen Ausweis oder Pass für jede umziehende Person, im Original. Wer jemanden schickt, gibt eine schriftliche Vollmacht und das selbst unterschriebene Formular mit. Für Kinder unter sechzehn Jahren meldet die volljährige Person an, in deren Wohnung sie einziehen.
Seit einiger Zeit geht es auch ohne Amtsbesuch. Die elektronische Wohnsitzanmeldung setzt ein BundID-Konto voraus, dazu einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die zugehörige PIN, außerdem ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp. Der Weg steht Volljährigen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit offen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind.
Sind Sie mit Ehe- oder Lebenspartner und minderjährigen Kindern von derselben Anschrift umgezogen, lässt sich die Anmeldung online als Familienverbund erledigen. Wer mit einem elektronischen Aufenthaltstitel gemeldet ist, muss dagegen persönlich erscheinen. Planen Sie den Termin am besten in die Woche nach dem Umzug ein, so wie es unsere Umzugs-Checkliste für Berlin vorsieht.
Wer innerhalb Berlins umzieht, meldet sich nicht ab
Eine Abmeldung ist nur vorgesehen, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht. So steht es in Paragraf 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz. Der Umzug von Kreuzberg nach Reinickendorf ist deshalb schlicht eine Anmeldung an der neuen Adresse; die alte wird durch das Melderegister selbst fortgeschrieben.
Anders liegt der Fall beim Wegzug ins Ausland. Dann gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug, und die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszugstag möglich. Das Melderegister wird auf das Datum des Auszugs fortgeschrieben, nicht auf den Tag des Behördengangs.
Behalten Sie die alte Wohnung und kommt eine zweite hinzu, muss eine der beiden zur Hauptwohnung erklärt werden. Hauptwohnung ist die zeitlich vorwiegend genutzte. Dafür gibt es ein eigenes Beiblatt, und dieser Fall lässt sich in Berlin nur vor Ort im Bürgeramt erledigen, nicht online.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Paragraf 54 Absatz 2 Nummer 1 Bundesmeldegesetz erfasst, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet; nach Absatz 3 kann das mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Das ist der Rahmen, nicht der Regelfall, aber er steht im Gesetz.
Auch der Wohnungsgeber steht in der Pflicht. Wer den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, handelt ebenfalls ordnungswidrig, und wer eine Bestätigung ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, ebenso. Beides fällt unter denselben Bußgeldrahmen bis tausend Euro.
Deutlich schärfer wird es bei Scheinanmeldungen. Paragraf 19 Absatz 6 verbietet es, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder bereitzustellen, obwohl niemand dort tatsächlich einzieht. Dafür sieht Paragraf 54 Absatz 3 eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro vor. Wer einen Wohnsitz in Berlin nur auf dem Papier braucht, sollte das wissen.
Wer zum ersten Mal nach Berlin zieht
Bei der ersten Anmeldung in Berlin verlangt das Bürgeramt unter Umständen mehr als Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung. Personenstandsurkunden wie Heirats- oder Geburtsurkunde können nachgefragt werden, weil das Register die Angaben aus dem bisherigen Wohnort nicht in jedem Fall vollständig übernimmt. Vorhandene Urkunden gehören deshalb vorsorglich in die Mappe, auch wenn sie am Ende liegen bleiben.
Wer aus einer anderen deutschen Stadt kommt und einen gültigen Reisepass besitzt, bekommt bei der Online-Anmeldung zusätzlich einen Wohnortaufkleber für den Pass zugeschickt; den Aufkleber mit der neuen Anschrift für den Personalausweis versendet die Bundesdruckerei ebenfalls per Post. Beim Termin vor Ort werden die Anschriftsdaten dagegen direkt am Schalter aktualisiert.
Für Rückfragen zu Zuständigkeit, Formularen und Terminen gibt es die einheitliche Behördennummer 115. Sie ist auch der schnellste Weg, um zu klären, welches Bürgeramt gerade freie Termine hat, statt sich durch die Standortliste zu klicken. Die Anmeldung selbst bleibt in jedem Fall dieselbe Dienstleistung, egal in welchem Bezirk Sie den Termin bekommen.
Was außer dem Bürgeramt noch umzumelden ist
Die Meldebehörde gibt Ihre neue Anschrift nicht überallhin weiter. Beim Fahrzeug schreibt Paragraf 15 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor, Änderungen der Halterdaten der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine feste Zahl von Tagen nennt die Verordnung nicht, "unverzüglich" heißt: ohne schuldhaftes Zögern.
Dazu kommt die Liste, die jeder Haushalt selbst führen muss: Rundfunkbeitrag, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Finanzamt, Versicherungen, Abonnements, Vereine. Der Nachsendeauftrag der Post überbrückt diese Phase, ersetzt sie aber nicht, weil er zeitlich begrenzt ist. Praktisch ist eine Liste am Kühlschrank, auf der jede eingehende Umleitung abgehakt wird.
Wenn Sie den Umzug selbst noch vor sich haben, hilft ein Blick auf die Reihenfolge: Erst der Transport, dann das Amt. Wie ein Wohnungsumzug innerhalb Berlins bei uns abläuft und was er kostet, steht auf der Seite zum Wohnungsumzug in Berlin. Den Bürgeramtstermin buchen Sie am besten am selben Tag, an dem der Umzugstermin feststeht.
Das gehört zum Termin im Bürgeramt mitgenommen
- Ausgefülltes Anmeldeformular, von Ihnen unterschrieben
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, im Original, für jede Person
- Wohnungsgeberbestätigung mit allen vier Pflichtangaben
- Bei zwei Wohnungen: Beiblatt zur Hauptwohnungserklärung
- Bei Kindern und gemeinsamem Sorgerecht: Einverständniserklärung
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Was im Bürgeramt am häufigsten nachgefragt wird
- Ab wann laufen die vierzehn Tage genau?
Ab dem tatsächlichen Einzug in die Wohnung. Nicht ab dem Beginn des Mietverhältnisses und nicht ab dem Tag der Schlüsselübergabe. Wenn Sie den Mietvertrag ab dem Ersten haben, aber am Fünfzehnten einziehen, zählt der Fünfzehnte.
- Muss ich das Bürgeramt in meinem Bezirk nehmen?
Nein. Die Anmeldung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern erledigen. Wenn im eigenen Bezirk nichts frei ist, lohnt der Blick auf Standorte in den Außenbezirken; die Anmeldung ist überall dieselbe Dienstleistung.
- Mein Vermieter reagiert nicht, was jetzt?
Teilen Sie das der Meldebehörde unverzüglich mit, das sieht Paragraf 19 Absatz 2 Bundesmeldegesetz ausdrücklich vor. Halten Sie fest, wann Sie den Wohnungsgeber angeschrieben haben. Der Wohnungsgeber selbst handelt ordnungswidrig, wenn er den Einzug nicht rechtzeitig bestätigt.
- Kostet die Anmeldung Geld?
Nein, das Berliner Serviceportal weist für diese Dienstleistung keine Gebühr aus. Kosten entstehen nur, wenn Sie zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung oder neue Ausweisdokumente beantragen.
- Ich ziehe nur eine Straße weiter, reicht das nicht formlos?
Auch ein Umzug innerhalb desselben Hauses ist eine Anmeldung an einer neuen Anschrift und läuft über das Bürgeramt. Was entfällt, ist die Abmeldung der alten Wohnung, weil Sie eine neue Wohnung im Inland beziehen.
- Gibt es Fälle ohne Meldepflicht?
Ja, einige. Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und sich höchstens sechs Monate in Berlin aufhält, muss sich nicht anmelden; bei Wohnsitz im Ausland gilt eine Grenze von drei Monaten. Auch für bestimmte dienstlich bereitgestellte Unterkünfte gelten Ausnahmen.
Vier Angaben entscheiden
Ohne Name des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift und Namen der Meldepflichtigen geht die Bestätigung zurück.
| Was zu erledigen ist | Wo | Frist |
|---|---|---|
| Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden | jedes Berliner Bürgeramt | 14 Tage nach dem Einzug |
| Wohnungsgeberbestätigung einholen | beim Vermieter oder Wohnungsgeber | zwei Wochen nach dem Einzug |
| Abmeldung der Wohnung | Bürgeramt, nur bei Wegzug ins Ausland | zwei Wochen nach dem Auszug |
| Hauptwohnung bestimmen | Bürgeramt, nur vor Ort möglich | zusammen mit der Anmeldung |
| Anschrift in Zulassungsbescheinigung Teil I | Kfz-Zulassungsbehörde | unverzüglich |
| Rechtsgrundlagen: Paragraf 17, Paragraf 19 und Paragraf 54 Bundesmeldegesetz sowie Paragraf 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Die Angaben zu Berlin stammen aus dem Serviceportal des Landes; verbindlich ist im Zweifel die Auskunft des Bürgeramts. | ||
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Warum diese Seite nur Belegtes nennt
Jede Frist auf dieser Seite steht so im Bundesmeldegesetz oder im Serviceportal des Landes Berlin; wo wir eine Zahl nicht belegen konnten, haben wir die Sache beschrieben statt sie zu beziffern.
- Das Aufmaß in der Wohnung kostet nichts und bindet Sie an nichts
- Am Apparat montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, das Formular läuft rund um die Uhr
- Der Hof liegt in Gesundbrunnen, von dort sind alle zwölf Bezirke schnell erreicht
- Seit 2020 mit eigenem Betrieb in Berlin unterwegs
Erst der Umzug, dann das Amt
Nennen Sie uns den Übergabetermin, dann steht der Umzugstag früh genug für die Frist von vierzehn Tagen.